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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-09-04

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Reparatur-, Diagnose-, Service-, Beratungs-, Versand- und Vor-Ort-Leistungen von Mobilefix Streit, Inhaber Kenny Streit, Bözingenstrasse 159, 2504 Biel, Schweiz («Mobilefix Streit»), gegenüber Kundinnen und Kunden («Kunde»).

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Mobilefix Streit ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen

Mobilefix Streit bietet insbesondere Diagnosen, Reparaturen, Ersatzteilwechsel und Funktionsprüfungen für iPhone, iPad, MacBook, Samsung-, Google-Pixel- und weitere Smartphones, Tablets und Notebooks an.

Leistungen können im Laden, im Rahmen eines Vor-Ort-Services oder im Postversand erbracht werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, dem Reparaturauftrag, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.

3. Anfrage, Termin und Vertragsschluss

Eine Anfrage über die Website, eine Terminbuchung oder eine mündliche Auskunft stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Reparaturvertrag dar. Preisangaben auf der Website, in einer Anfrageantwort oder in einer ersten Einschätzung sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Offerte bezeichnet werden.

Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn Mobilefix Streit den Auftrag annimmt, eine verbindliche Offerte bestätigt oder mit der vereinbarten Diagnose beziehungsweise Reparatur beginnt.

Kann bei der Diagnose festgestellt werden, dass sich der Aufwand, der Fehlerumfang oder die erforderlichen Teile gegenüber der ersten Einschätzung wesentlich ändern, informiert Mobilefix Streit den Kunden vor weitergehenden kostenpflichtigen Arbeiten. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, sofern nicht unverzügliches Handeln zur Abwehr eines weiteren Schadens erforderlich und zumutbar ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde bestätigt, zur Übergabe des Geräts berechtigt zu sein und insbesondere Eigentümer zu sein oder mit Einwilligung des Eigentümers zu handeln.

Der Kunde stellt Mobilefix Streit die für Diagnose und Reparatur erforderlichen Angaben korrekt und vollständig zur Verfügung. Der Kunde ist vor Übergabe des Geräts selbst verantwortlich für:

  • die Sicherung aller Daten;
  • das Entfernen persönlicher oder vertraulicher Daten, soweit dies möglich und gewünscht ist;
  • das Entfernen von SIM-Karten, Speicherkarten, Zubehör und Hüllen, sofern deren Verbleib bei Mobilefix Streit nicht ausdrücklich vereinbart wird;
  • die Deaktivierung von Aktivierungssperren, «Wo ist?», Find My, Geräteverwaltung, MDM-Sperren oder vergleichbaren Sperrfunktionen, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist;
  • die Bereitstellung eines gegebenenfalls erforderlichen Entsperrcodes nur über einen sicheren, vereinbarten Kanal und nur soweit dies für die Leistung notwendig ist.

Mobilefix Streit ist berechtigt, die Bearbeitung abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn die Eigentumsberechtigung unklar ist, eine Aktivierungssperre die Leistung verhindert, ein begründeter Verdacht auf ein rechtswidrig erlangtes Gerät besteht oder eine sichere Bearbeitung nicht möglich ist.

5. Diagnose und Diagnosepauschale

Soweit eine Diagnose erforderlich ist, prüft Mobilefix Streit das Gerät auf Fehlerursachen, Reparaturmöglichkeiten und den voraussichtlichen Aufwand.

Entscheidet sich der Kunde nach erfolgter Diagnose gegen eine Reparatur, lehnt er die Reparatur ab oder ist eine Reparatur nicht wirtschaftlich beziehungsweise technisch sinnvoll oder möglich, ist eine Diagnosepauschale von CHF 99 geschuldet.

Die Diagnosepauschale kann zudem geschuldet sein, wenn der Kunde das Gerät nach Annahme zur Diagnose zurückzieht, notwendige Informationen oder Freigaben nicht erteilt oder eine Reparatur aufgrund einer nicht entfernten Aktivierungssperre nicht durchgeführt werden kann, sofern Mobilefix Streit die vereinbarte oder erforderliche Diagnoseleistung erbracht hat.

Bei Durchführung der von Mobilefix Streit offerierten Reparatur wird die Diagnosepauschale nicht zusätzlich erhoben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Preise, Zahlung und Herausgabe

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Soweit gesetzlich geschuldet, ist die Mehrwertsteuer im ausgewiesenen Preis enthalten beziehungsweise wird entsprechend ausgewiesen.

Die Zahlung ist bei Abholung des Geräts fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung und TWINT, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

Mobilefix Streit ist berechtigt, das Gerät bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen zurückzubehalten. Dies umfasst insbesondere Reparaturkosten, Ersatzteile, Diagnosepauschalen, Versandkosten, Auslagen sowie Lager- und Verwaltungsgebühren.

7. Ersatzteile und Reparaturausführung

Mobilefix Streit verwendet je nach Verfügbarkeit, Kundenwunsch und vereinbartem Preis Originalteile sowie hochwertige Ersatzteile, die dem Original funktional und qualitativ nahekommen können. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über ein Originalteil besteht, kann Mobilefix Streit ein geeignetes hochwertiges Ersatzteil verwenden.

Bei einzelnen Herstellern oder Gerätemodellen können nach einem Teiletausch softwareseitige Hinweise, Warnmeldungen, eingeschränkte Kalibrierungsfunktionen, Meldungen zu «unbekannten Teilen» oder sonstige herstellerbedingte Funktionen auftreten. Solche Hinweise stellen keinen Mangel der Reparatur dar, soweit sie nicht auf einem nachweisbaren Defekt des eingesetzten Teils oder einem nachweisbaren Einbaufehler beruhen.

Mobilefix Streit bemüht sich um fachgerechte Reparaturen. Bei Geräten mit Vorbeschädigungen, Sturz-, Druck-, Feuchtigkeits-, Korrosions- oder Manipulationsschäden kann sich während oder nach der Reparatur zeigen, dass weitere Defekte bestehen oder auftreten. Mobilefix Streit haftet nicht für solche bereits vorhandenen, verdeckten oder nicht durch die Reparatur verursachten Schäden.

8. Daten und Funktionsprüfung

Der Kunde ist vor Geräteübergabe für eine vollständige Datensicherung verantwortlich. Mobilefix Streit übernimmt keine Garantie für den Erhalt, die Sicherung, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als separate Leistung vereinbart wurde.

Mobilefix Streit darf das Gerät in dem Umfang einschalten, testen und bedienen, wie dies für Diagnose, Reparatur und Funktionsprüfung erforderlich ist. Mitarbeiter und beauftragte Personen sind verpflichtet, dabei die Vertraulichkeit zu wahren und unnötige Einsichtnahmen in persönliche Inhalte zu vermeiden.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Mobilefix Streit nicht für Datenverlust, Datenbeschädigung, Softwarefehler, Verlust von Einstellungen, App-Daten, Zugangsdaten oder sonstige digitale Inhalte, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mobilefix Streit verursacht wurden.

9. Erfolg, Mängel und Kulanz

Mobilefix Streit schuldet die fachgerechte Ausführung der konkret vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Gesamterfolg des Geräts, sofern dieser nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

Eine zusätzliche, über gesetzlich zwingende Ansprüche hinausgehende Reparaturgarantie wird nicht gewährt. Gesetzlich zwingende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Beanstandungen im Zusammenhang mit einer konkreten Reparatur sind Mobilefix Streit unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abholung oder Zustellung, schriftlich per E-Mail an info@mobilfix.ch mitzuteilen. Der Kunde hat das Gerät für eine Prüfung zur Verfügung zu stellen. Diese Anzeigefrist gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

Zeigt ein von Mobilefix Streit eingesetzter Akku innert kurzer Zeit nach der Reparatur einen nachweisbaren Material-, Funktions- oder Einbaufehler, prüft Mobilefix Streit die Beanstandung kulanzweise. Bei bestätigtem Teile- oder Einbaufehler wird der Akku in der Regel kostenfrei ersetzt. Kein kostenfreier Ersatz erfolgt insbesondere bei normalem Kapazitätsverlust, intensiver Nutzung, Softwareproblemen, ungeeignetem Ladezubehör, Feuchtigkeit, Sturz, Druck, Überspannung, Fremdeingriffen oder Schäden durch Dritte.

Bei Displayreparaturen besteht aufgrund möglicher Vor- und Folgeschäden ein erhöhtes Risiko. Mobilefix Streit haftet nur für einen nachweisbaren Defekt des eingesetzten Ersatzteils oder einen nachweisbaren Einbaufehler. Nicht umfasst sind insbesondere bereits vorhandene oder später auftretende Schäden durch Sturz, Druck, Verwindung, Gehäuseverzug, Feuchtigkeit, Korrosion, verdeckte Vorschäden, Touch- oder Displayprobleme ausserhalb der reparierten Komponente sowie sonstige nicht durch Mobilefix Streit verursachte Defekte.

10. Haftung

Mobilefix Streit haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen. Insbesondere bleiben Ansprüche unberührt, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Mobilefix Streit nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Datenverlust, Kosten für Ersatzgeräte, verlorene Geschäftsdaten oder Ansprüche Dritter. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mobilefix Streit.

Bei Flüssigkeits-, Feuchtigkeits-, Korrosions-, Sturz-, Druck-, Manipulations- oder sonstigen erheblich vorgeschädigten Geräten kann ein Reparaturversuch zu weiteren Ausfällen führen oder das Gerät irreparabel werden. Mobilefix Streit informiert den Kunden, soweit dies vorab erkennbar ist. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Mobilefix Streit keine Haftung für solche bereits angelegten oder nicht durch die Reparatur verursachten Folgeschäden.

11. Versand und Vor-Ort-Service

Beim Versand ist das Gerät vom Kunden transportsicher zu verpacken. Der Kunde ist für eine korrekte Absender- und Empfängeradresse verantwortlich. Versandkosten, Versicherung und Versandart richten sich nach der individuellen Vereinbarung.

Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der konkret vereinbarten Versandart. Mobilefix Streit empfiehlt einen nachvollziehbaren und ausreichend versicherten Versand.

Bei Vor-Ort-Services sorgt der Kunde für einen sicheren, geeigneten und störungsfreien Arbeitsort. Mobilefix Streit kann einen Vor-Ort-Termin ablehnen, abbrechen oder verschieben, wenn die Durchführung nicht sicher, nicht zumutbar oder nicht fachgerecht möglich ist.

12. Abholung, Lagerung und nicht abgeholte Geräte

Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät nach Mitteilung der Abholbereitschaft innert 30 Kalendertagen abzuholen und sämtliche fälligen Beträge bei Abholung zu bezahlen.

Nach Ablauf der kostenlosen Aufbewahrungsfrist erhebt Mobilefix Streit ab dem 31. Kalendertag eine Lager- und Verwaltungsgebühr von CHF 5 pro Kalendertag. Die Lager- und Verwaltungsgebühr ist je Auftrag beziehungsweise Gerät auf maximal CHF 250 begrenzt.

Mobilefix Streit informiert den Kunden nach Möglichkeit über die Abholbereitschaft. Nach Ablauf von 45 Kalendertagen erfolgt in der Regel eine erste schriftliche Erinnerung. Nach Ablauf von 75 Kalendertagen erfolgt eine letzte schriftliche Aufforderung mit einer angemessenen Abholfrist.

Das Gerät wird erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen herausgegeben. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt Mobilefix Streit berechtigt, ein Retentionsrecht am Gerät geltend zu machen.

Nach fruchtlosem Ablauf der letzten Abholfrist kann Mobilefix Streit die gesetzlich vorgesehenen Schritte zur Durchsetzung offener Forderungen einleiten. Eine Verwertung, Aneignung oder Entsorgung des Geräts erfolgt nicht eigenmächtig, sondern ausschliesslich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Verfahren.

13. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Mobilefix Streit. Diese ist auf der Website abrufbar.

14. Änderungen der AGB

Mobilefix Streit kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für zukünftige Aufträge anpassen. Massgebend ist die Fassung, die bei Auftragserteilung beziehungsweise bei Annahme des Auftrags gültig ist.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Mobilefix Streit und dem Kunden ist Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bern, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

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